Erfahrungen mit Ersatz-Pilot? (Allgemeines Forum)

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 13.01.2025, 00:06 (vor 337 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von Co_Tabara-98, Montag, 13.01.2025, 00:08

Wie funktioniert das ganze denn?
Wenn das Ticket nicht stornierbar ist (Supersparpreis) dann wird die DB doch kein Geld bei Nichtnutzung zurückgeben. Woher bekommt diese Seite dann das Geld und macht damit Gewinn?

All dies habe ich mich auch gefragt. Aus dem von Google ausgespuckten Heuhaufen habe ich nach einigem Wühlen doch ein paar interessante Seiten herausgeholt:

Im ICE-Treff erläuterte Proeter seine Ansicht zu "Keine Umsatzsteuerpflicht bei Nichtbeförderung!": "Ein Beförderungsvertrag ist prinzipiell ein Werkvertrag. Dieser Vertrag wird jedoch nicht erfüllt, wenn der Fahrgast nicht befördert wird ..."

Auf travel-dealz.de wurde im Juli 2024 auf die Möglichkeit von solchen Erstattungen hingewiesen. Der Anlass scheint mir jedoch die Auflegung des Angebots von Ersatz-Pilot gewesen zu sein. Was haltet ihr von dem "Musterschreiben"?

Am interessantesten finde ich jedoch den Artikel auf therapie-online.de, in dem unter anderem Äußerungen des Geschäftsführers von Ersatz-Pilot widergegeben werden.

Keineswegs möchte ich mit dieser Auswahl die dort vorgestellten Informationen bzw. Meinungen unterstützen, ich halte sie aber für diskussionswürdig.

Und wie wissen die (bei Onlinetickets) dass es nicht genutzt wurde. Die Daten dazu hat ja ausschließlich die DB, und die werden bei nicht stornierbaren Angeboten eine Erstattung grundsätzlich ablehnen.

Dazu wird in dem an letzter Stelle genannten Artikel ausgeführt: "Bei älteren Tickets muss man ein PDF des Tickets hochladen, bei Tickets seit Herbst 2023 gibt Ersatz-Pilot an, diese Daten über eine digitale Schnittstelle abrufen zu können – und braucht nur die Kontaktdaten des Passagiers, die Bankverbindung und wenige Angaben zur nicht durchgeführten Reise. Über die Schnittstelle kann das Unternehmen nach eigenen Angaben auch prüfen, ob das Ticket genutzt wurde – und so irrtümliche Einreichungen ausschließen, denn bei genutzten Fahrkarten gibt es natürlich keinen Rückzahlungsanspruch."


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