DB Schwarzfahrerdatenbank Anschrift ? (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Sonntag, 12.01.2025, 16:47 (vor 487 Tagen) @ rudolfmgath

Was auch immer da für eine Klage eingereicht werden soll, bei Vertragsbeziehungen B2C (hier DB gegen Fahrgast, sodern der kein gewerblicher Nutzer ist) ist üblicherweise das Amtsgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk Dein Wohnsitz liegt - und wenn das ausnahmsweise nicht so sein sollte, wird Dir dieses Amtsgericht das sagen.


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