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Rook, Sonntag, 12.01.2025, 14:56 (vor 514 Tagen) @ sflori

Normalerweise erstattet die Bahn auch erstmal eine Anzeige gegen Dich, wenn so etwas passiert. In dem Fall meldet sich die Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Dir. Man muss also erstmal gar nichts machen und kann dann den Ermittlungsbehörden den Fall erklären. Das geht auch telefonisch. In Deiner Situation sollte ein Verfahren damit sofort eingestellt werden.

Bye. Flo.

Das Problem dabei ist, dass man oft jahrelang in den Polizei-Informationssystemen mit dem 'Erschleichen von Leistungen' hinterlegt sein kann - und dann z.B. bei einer Polizeikontrolle nicht 'Ohne Bestand' an die Beamten gemeldet wird.

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Viele Grüße
Rook


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