DB Schwarzfahrerdatenbank Anschrift ? (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Sonntag, 12.01.2025, 12:38 (vor 487 Tagen) @ Swikel161

Wenn du zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen gültigen Fahrschein vorzeigen kannst, bist du per Definition ein Schwarzfahrer..

Das kommt sehr auf die Definition an. Für eine Strafbarkeit wegen Beförderungserschleichung ist meines Wissens Vorsatz erforderlich, der beim bloßen Vergessen der Fahrkarte nicht vorliegt. Deswegen würde es mich sehr interessieren, welche "Kriminalisierung" hier vorliegt und was mit der Klage erreicht werden soll.


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