Fahrgastrechte: Keine Erstattung wg. unter 4 Euro, aber ... (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 08.12.2024, 00:41 (vor 550 Tagen) @ sflori

Die Fahrgastrechte sind pro Beförderungsvertrag anzuwenden. Der Mindestbetrag ebenso. Falls FK und Reservierung gemeinsam gekauft wurden, sehe ich hier einen Auszahlungsanspruch für beides, da der Mindestbetrag überschritten wurde.

Kommt halt drauf an, um was es geht. Für mich klingt das danach, dass eine Erstattung der Reservierung wegen Bahnbedingter Nichtnutzung und eine Entschädigung wegen erlittener Verspätung beantragt wurden - und eben nicht eine Entschädigung wegen Verspätung über beides. Damit wären das für mich erstmal zwei verschiedene Dinge, wenn du ein Hotel oder Taxi zur Erstattung einreichst, mit der Fahrkarten-Entschädigung aber unter der Bagatellgrenze bist, wird ja auch nur erstattet und nicht entschädigt.

Wenn wie der OP schreibt, eine Erstattung abgelehnt wurde, weil unter 4 Euro, ist das natürlich falsch - für Erstattungen gibts ja eben keine Bagatellgrenze.

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Weg mit dem 4744!


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