Fahrgastrechte: Keine Erstattung wg. unter 4 Euro, aber ... (Allgemeines Forum)

sflori, Freitag, 06.12.2024, 09:15 (vor 638 Tagen) @ markw

Ich finde das ein bisschen frech, weil die Erstattung mit der Reservierung ja bereits die 4€ übersteigt. Auch diese steht ja in Zusammenhang mit der Verspätung.

Die Fahrgastrechte sind pro Beförderungsvertrag anzuwenden. Der Mindestbetrag ebenso. Falls FK und Reservierung gemeinsam gekauft wurden, sehe ich hier einen Auszahlungsanspruch für beides, da der Mindestbetrag überschritten wurde.


Bye. Flo.


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