Fahrgastrechte: Keine Erstattung wg. unter 4 Euro, aber ... (Allgemeines Forum)

pedaa, Köln, Freitag, 06.12.2024, 09:04 (vor 637 Tagen) @ markw
bearbeitet von pedaa, Freitag, 06.12.2024, 09:05

Ich bin mir da nicht sicher, ob das rechtens ist. Die Erstattungsgrenze sollte sich doch auf den Gesamtbetrag beziehen, oder?

Wenn du Streit möchtest, lohnt sich ein Besuch der soep - wobei das ja ein Popelbetrag zu seien scheint.


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