Frage zu 2 Stunden früherer Abfahrt letzter Zug ab Prag (Allgemeines Forum)

KBD_1880, Sonntag, 10.11.2024, 11:15 (vor 588 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ich habe so meine Zweifel, ob die entsprechenden Regelungen der DB zu den jeweiligen Vertragspartnern (die freilich bei jedem Ticketkauf akzeptiert werden müssen) mit den maßgeblichen europarechtlichen Vorschriften aus der Fahrgastrechte-VO in Einklang zu bringen sind.

Ich habe aktuell einen Fall am laufen, bei dem ich aus Deutschland heraus in einen anderen Mitgliedsstaat der Union gefahren bin und dort dann eine Hotelübernachtung in Anspruch genommen habe. Ursache meiner erheblichen Verspätung waren jedoch Probleme mit einem Busersatzverkehr auf deutschem Gebiet. Insofern ist das „Eisenbahnunternehmen, welches den verspäteten oder ausgefallenen Dienst anbietet“ in meinem Fall die DB Fernverkehr AG. Wo dann die Hilfeleistung in Anspruch genommen wird, ist für die Stellung als Schuldner der Hilfeleistungsansprüche nicht relevant.

Die Handhabung der DB verstößt somit offenkundig gegen das Europarecht und verkürzt die Rechte der Fahrgäste in unbilliger Art und Weise.. Einer gerichtlichen Klärung würde sie mE nicht standhalten.


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