Na dann muss man nicht so viel warten :) (Allgemeines Forum)

VT642, Dienstag, 08.10.2024, 21:52 (vor 630 Tagen) @ J-C

Ändert sich also im Prinzip nur die Wartezeit am Bahnhof. Wo ist da das Problem?

Ist dann überhaupt die Zugbindung aufgehoben? Es besteht schließlich kein Anspruch auf eine bestimmte Umstiegszeit und solange die Mindestumstiegszeit gewahrt bleibt, sollte die Verbindung wie gebucht fahrbar und die Zugbindung damit nicht aufgehoben sein.


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