Schock! "Zugbindung aufgehoben" wieder aufgehoben (Allgemeines Forum)

VT642, Dienstag, 08.10.2024, 21:39 (vor 630 Tagen) @ Reservierungszettel

Zum Thema "Vorverlegung der Abfahrtszeit" ist mir gerade ein interessantes Konstrukt in den Sinn gekommen. Bisweilen wird damit argumentiert, dass bei Vorverlegung das Erscheinen am Bahnhof zur ursprünglich gebuchten Zeit zwangsläufig damit einhergeht, den gebuchten Zug zu verpassen und damit logischerweise später am Ziel anzukommen bzw. die Zugbindung nicht wahrnehmen zu können im Sinne von "frühere Abfahrt = Ausfall".

Wie verhält es sich nun, wenn lediglich die Abfahrtszeit des NV im Vorlauf vorgelegt wurde, angenommene Reisekette A - NV - B - NV - C - FV - D.

Nun fährt der in der Reiseverbindung enthaltene NV A-B früher ab, es besteht jedoch die Möglichkeit, später und damit nach der gebuchten Abfahrtszeit statt über B über E ebenfalls mit dem NV zu reisen und damit den gebuchten FV in C noch zu erreichen.

Bleibt die Zugbindung in diesem Fall aufrecht? Schließlich geht mit der vorverlegten Abfahrt des ersten NV-Zugs weder ein Verpassen des FV mit Zugbindung noch eine verspätete Ankunft am Zielort einher.


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