BC100: Vermutlich weiterer Nachteil: Erstattungsgrenzen (Allgemeines Forum)

paisadar, Sonntag, 15.09.2024, 15:52 (vor 775 Tagen) @ JeDi

Es gibt keine Erstattung, nur eine Entschädigung.


Es gibt auch Höchstgrenzen für Erstattungen - diese aber ausdrücklich nur für andere Verkehrsmittel. Alles was auf Gutschein abgerechnet wird ist dabei natürlich eh raus.

Könnte man auch alles einfach in den AGB, die man ja beim Kauf akzeptiert, nachlesen - das aber andere machen zu lassen ist natürlich einfacher.

Merkwürdige Bemerkung von dir am Ende, JeDi.
Dann mach doch nicht, wenn es dich stört, "andere machen zu lassen"! :-) Das von dir interpretierte "machen zu lassen" hätte man auch interpretieren können als "toll, dass da jemand kein Klugscheißer ist, sondern die Expertise des Forums respektiert". :-)

Übrigens gibt es auch manchmal große Unterschiede zwischen "AGB" und Praxis!


BTW: Vorhin habe ich mit dem Servicecenter Fahrgastrechte telefoniert und am Ende des Gesprächs die Frage nach Erstattungsgrenzen kurz thematisiert.
Laut Telefoninfo gibt es (wie ich vermutete und EK-Wagendienst bestätigte) maximal 25% Entschädigung und Erstattungen (Hotel, Taxi, PKW,...) immer in tatsächlich angefallener, voller Höhe (je Fall bis 120 Euro) - ohne prozentuale Begrenzung


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