FGR-Erstattung bei Flixtrain ohne Servicegebühr? (Allgemeines Forum)

sibiminus, Montag, 02.09.2024, 15:04 (vor 11 Tagen) @ gefordertgeweigertgeklagt

Steht auch genau so 1:1 in der Verordnung:
»Der Entschädigungsbetrag darf nicht um Kosten der Finanztransaktion wie Gebühren, Telefonkosten oder Porti gekürzt werden.«

Art. 19 Abs. 8 Verordnung (EU) 2021/782.

Das mag vielleicht eine Techikalie sein, aber Artikel 19 Absatz 8 bezieht sich darauf, dass ein ermittelter Entschädigungsbetrag nicht gekürzt werden darf. Passiert ja hier vorliegend auch nicht, sondern wird nicht der volle tatsächlich entrichtete Preis für die Ermittlung einer Entschädigung zugrundegelgt, siehe Absatz 3: Unbeschadet des Absatzes 2 wird die Entschädigung für eine Verspätung im Verhältnis zu dem vollen Preis berechnet, den der Fahrgast für den verspäteten Verkehrsdienst tatsächlich entrichtet hat.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum