Jetzt habe ich auch mal eine FGR Frage (Allgemeines Forum)

Sanformatiker, Freitag, 19.07.2024, 16:45 (vor 239 Tagen) @ Dr. Bahn

Bei einem Flexpreis ist es aber meist so, dass die Fahrzeitverlängerungen alle Verbindungen treffen. Und dann vergleicht man die, die man nimmt, mit dieser Verbindung (Abfahrtszeit, nicht Zugnummern) bei Fahrkartenkauf und kommt dann auf eine entsprechende Verspätung beim Zielort.

Beispiel, ganz aktuell:
Geplante Verbindung:
ICE 123
Köln 10:00
Frankfurt 11:00

Ganz überraschend und unerwartet dauert diese (ausgedachte) Verbindung nun eine Stunde länger (Loreley und so), Ankunftzeit in Frankfurt ist um 11:00 aber fix (Termine).

Die Bahn meldet eine verfrühte Abfahrt:
ICE 123
Köln 09:00
Frankfurt 11:00

Hier gibt es auf den ersten Blick nix, denn es zählt ja nur die Verspätung am Zielort.

Genau deswegen gibt es auch auf den zweiten, dritten und dreiundzwanzigsten Blick nichts. Man müsste den mutmaßlichen ICE 125 nehmen, der dann wohl erst um 10 Uhr fährt und um 12 in Frankfurt ist. Dann hat man 60 Minuten Verspätung am Zielort. Oder der ICE 123 sammelt wegen fehlendem Personal, Signalstörung, Störung am Zug weitere 60 Minuten Verspätung an.


In das Fahrgastrechteformular gibt man nun als geplante Verbindung diese ein (so zur Zeit des Fahrkartenkaufs):
ICE 121
Köln 09:00
Frankfurt 10:00

Und als Ankunftszeit 11:00 - gefahren ist man so oder so mit ICE 123.

Das ist aber Betrug, weil man für einen wirtschaftlichen Vorteil wissentlich falsche Angaben macht. Man hatte ja zu keinem Zeitpunkt vor tatsächlich den ICE 121 zu nutzen. Nachweisen kann das im Zweifel natürlich niemand bei einem Flexticket. Deswegen ja meine Formulierung: Entscheide ich mich - was ich mit Flexticket ja darf - bereits vor Eintragung der Fahrzeitverlängerung für eine andere Verbindung, wird diese Basis der FGR. Mache ich das aber erst wegen der Verspätung mit dem Wissen um die Fahrzeitverlängerung gilt eben der dann gültige Fahrplan als Basis für FGR.

Aus meiner Sicht ist diese Angabe so legitim - bei Flexpreisen sowieso und, hier kann man dann argumentieren, auch ggf. auch bei zugbindungsaufgehobenen Sparpreisen. Zumindest bei Onlinemeldung der FGR hatte ich gerade eben den Brief mit dem Gutschein binnen 36h nach Absenden der Onlinemeldung im Briefkasten, in (fast) genau dieser Konstellation.

Natürlich funktioniert das so, weil es eben keiner prüfen kann, wann man die Entscheidung für einen anderen Zug getroffen hat und ob einem da schon die längere Fahrzeit bekannt war. Sollten wegen Streckensperrung alle Züge vor 10:00 Uhr in Köln wegen Streckensperrung ausfallen, könnte ich am Ende selbst bei planmäßiger Fahrt des ICE 123 behaupten, dass ich ja den ICE um 6 Uhr nehmen wollte und damit nun über 2 Stunden Verspätung am Zielort habe. Richtig ist das trotzdem nicht, aber auch das würde funktionieren.

Ja die Regelung, dass nur die verspätete Ankunft zählt ist doof, aber sie ist so. Deswegen falsche Angaben zu machen, ist deswegen aber noch lange nicht legitim.


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