Jetzt habe ich auch mal eine FGR Frage (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 19.07.2024, 09:54 (vor 211 Tagen) @ Sanformatiker

Formal ist es leider so, dass es für eine frühere Abfahrt keinerlei Entschädigung gibt. Ob man das inhaltlich richtig findet oder nicht, so ist es in der EU-Verordnung erstmal geregelt. Natürlich macht das am Ende keinen so wahnsinnig großen Unterschied, ob man die Stunde vorne oder hinten dran hängt. Gerade vorneweg kann das ja auch bedeuten, dass man einiges umdisponieren muss, um die frühere Verbindung zu erreichen, damit man pünktlich am Ziel ist. Ggf. statt Öffis - die dank City-Ticket oder vorhandenem D-Ticket nicht extra zu zahlen sind - dann mit teurem Taxi zum Bahnhof weil es schneller geht oder früher keine passende Verbindung besteht, wäre da ein Beispiel für Aufwand.

Besonders ärgerlich ist in deinem Fall: Du hast ein Flexticket also keine Zugbindung. Du hättest ja sowieso nach Buchung noch auf den früheren Zug umplanen können. Hättest du das getan, bevor du von Verspätung gewusst hast, also um eine Stunde früher am Ziel zu sein, hättest du ja nun tatsächlich eine Stunde Verspätung gehabt. Und damit Anspruch auf Entschädigung gemäß FGR gehabt. So funktioniert das nun natürlich nicht mehr, weil du ja früher abfährst mit dem Wissen trotzdem zur gleichen Zeit anzukommen, wie ursprünglich mal geplant.


Deswegen fahren eben viele Züge, die länger unterwegs sind, früher vor der Beeinträchtigung ab, hier haben die EVU eine Lücke gefunden, damit es nicht zum FGR Fall wird.
Das wird in der letzten Zeit ja gerade im Fernverkehr immer mehr.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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