Jetzt habe ich auch mal eine FGR Frage (Allgemeines Forum)

sibiminus, Freitag, 19.07.2024, 05:51 (vor 247 Tagen) @ nscharrn

Die Fahrzeit wird sich um 1h erhöhen. besteht da Anspruch?

Moin, nein: die Entschädigung berechnet sich nach Verspätung am Zielort und nicht nach Fahrzeit oder Abfahrtszeit vom Startort.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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