SC FGR: Drei-Monats-Frist könnte bald Anwendung finden (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Freitag, 19.07.2024, 00:52 (vor 779 Tagen)

Bekanntermaßen bearbeitet die DB die Fahrgastrechte-Anträge zur Zeit noch nach der alten 12-Monats-Frist. Auszug aus dem FAQ-Bereich:

Innerhalb welcher Frist kann ich meine fahrgastrechtlichen Ansprüche geltend machen?

Die Verordnung (EU) 2021/782 sieht vor, dass Beschwerden innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorfall eingereicht werden müssen. Bitte machen Sie Ihre fahrgastrechtlichen Ansprüche daher innerhalb dieser 3-Monats-Frist geltend.

Wir als DB agieren bis auf Weiteres kulant und werden die fahrgastrechtlichen Beschwerden auch nach Ablauf der 3-Monats-Frist annehmen und bearbeiten. Wir orientieren uns dabei an dem bisher bekannten 12-Monatszeitraum.

https://www.bahn.de/faq/innerhalb-welcher-frist-kann-ich-meine-fahrgastrechtsansprueche...

Der Fahrgastrechte-Ausschuss an der DTVG tagt heute. Ein Tagesordnungspunkt ist das Ende der gegenwärtigen kulanten Handhabung.


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