Auflassung von Bü's - Gemeinden nicht Teil der Finanzierung (Allgemeines Forum)

Henrik, Montag, 24.06.2024, 20:53 (vor 805 Tagen) @ ffz

Wieso hebt man nicht alle BÜ auf, hatte das in Sachen Störungsvermeidung hohe Priorität?

einen Bü aufzulassen ist nach dem Eisenbahn-Kreuzungs-Gesetz ein recht komplexe Angelegenheit. Die Gemeinde in deren Straßenbaulastträgerschaft der Bahnübergang liegt muss der Auflassung zustimmen und sich mit einem Drittel an den Kosten für ein Ersatzbauwerk wie eine Über- oder Unterführung beteiligen. Ein weiteres Drittel der Kosten trägt die DB InfraGO AG das letzte Drittel der Kosten bezahlt der Bund. So ein Verfahren ist leider oft sehr langwierig da die meisten Gemeinden nicht gerade Geld für eine solche Maßnahme übrig haben.

Das Eisenbahnkreuzungsgesetz wurde vor 3 bzw. 4 Jahren deswegen bzgl. der Finanzierung geändert.
Die Gemeinde ist nicht mehr an der Finanzierung beteiligt.


§ 13
(2) Bei Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer Straße in kommunaler Baulast trägt der Bund die Hälfte, die Eisenbahn des Bundes ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten.

--

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw15-de-kreuzungen-eisenbahnen-stras...

https://www.dstgb.de/themen/mobilitaet/oepnv/weitere-entlastung-der-kommunen-beim-umbau...

..auch wenn es nun schneller geht, eine gewisse Planungs- wie auch Bauzeit nimmt es weiterhin in Anspruch.
das wäre hier rein zeiitlich nicht drin gewesen.


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