Auflassung von Bü's und Einzäunung von Strecken (Allgemeines Forum)

ffz, Montag, 24.06.2024, 20:48 (vor 803 Tagen) @ JanZ

Gerade da würde ein Zaun doch helfen? Eine Abkürzung ist keine mehr, wenn ich dafür erst über einen (ausreichend hohen) Zaun klettern müsste. Und beim Brombeerpflücken hätte ein Zaun unter Umständen noch den Vorteil, dass er mir anzeigt, wie nah ich der Strecke kommen darf, ohne dass es Probleme gibt.

Wenn du illegale Abkürzungen über Gleise mit einem Zaun "unterbrichst", dauert es im Schnitt zwei bis drei Wochen, bis der Zaun mutwillig zerstört bzw niedergetrampelt ist.

Ich weiß das mit dem logischen Denken ist nicht mehr so angesagt, aber in der Regel ist der sogenannte Bahngraben die Grenze bis zu der man sich einer Strecke nähern darf.


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