Auflassung von Bü's und Einzäunung von Strecken (Allgemeines Forum)

ffz, Montag, 24.06.2024, 20:16 (vor 804 Tagen) @ Arctocebus

Danke für die fundierte Antwort!

Wieso hebt man nicht alle BÜ auf, hatte das in Sachen Störungsvermeidung hohe Priorität? Und ganz dumme Frage: Zäunt man endlich die Bahnstrecke ein, um die häufige Störung der Personen im Gleis zu beheben? Das ist gefühlt neben Weichenschaden mit die häufigste Verspätungsursache laut RIS, die mit Infrastruktur zusammenhängt (Rest ist Zug- oder Personalstörung)

Hallo,

einen Bü aufzulassen ist nach dem Eisenbahn-Kreuzungs-Gesetz ein recht komplexe Angelegenheit. Die Gemeinde in deren Straßenbaulastträgerschaft der Bahnübergang liegt muss der Aufallsung zustimmen und sich mit einem Drittel an den Kosten für ein Ersatzbauwerk wie eine Über- oder unterführung beteiligen. Ein weiteres Drittel der Kosten trägt die DB InfraGO AG das letzte Drittel der Kosten bezahlt der Bund. So ein Verfahren ist leider oft sehr langwierig da die meisten Gemeinden nicht gerade Geld für eine socleh Maßnahme übrig haben. In Durmersheim zwischen Karlsruhe und Rastatt verhandelt die DB InfraGO AG seit über 15 Jahren über die Auflassung der 4 Bahnübergänge. Einer ist schon seit einigen Jahren durch eine Unterführung ersetzt, ein weiterer ird gerade durch eine Unterführung ersetzt, die anderen beiden werden wohl noch einige Jahre bestehen bleiben.

Die Bahnstrecke ein zu zäunen macht man aus mehreren Gründen nicht:

Zum einen würde das bei einem Unfall, der hoffentlich nie passiert, die Rettungsmaßnahmen unnötig behindern und auch den Zugang für Wartungsarbeiten entsprechend einschränken

Zum zweiten hilft ein Zaun recht wenig gegen Personen im Gleis, entweder sind das nur Fußgänger die eine "Abkürzung" wählen, die Lebensgefährlich und strafbar ist, oder es sind Leute die Bormbeeren oder Blumen pflücken wollen.

Zum dritten wer in Suizidabsicht die Gleisanlagen betreten will, der findet auch trotz Zaun einen Weg aufs Gleis zu kommen um sein "Ziel" zu erreichen. Die Bahnsteige und Bahnübergänge lassen sich zB nicht einzäunen.

Ich kenne nur Großbritannien und in Frankreich die LGV's die im großen Stile eingezäunt sind, aber auch dort hilft das kaum bis gar nicht gegen Personen im Gleis, nur gegen Tiere im Gleis und Wildunfälle hilft das tatsächlich.

Zu Mal große Abschnitte der Riedbahn eh mit Lärmschutzwänden gesäumt sind, sodass man nicht so einfach ans Gleis kommt.


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