FGR bei X85 Bus Lübeck-Puttgarden? (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Dienstag, 04.06.2024, 21:33 (vor 825 Tagen) @ Barzahlung

Ansonsten zum Thema ÖPNV: die Aufhebung der Zugbindung bei nicht-SEV-Bussen oder sonstigem ÖPNV, auf dem Bahntarif gilt (nicht City-Ticket), sehe ich nicht als Kulanz. Wenn die FGR-VO nicht anwendbar ist, muss aufs allgemeine Vertragsrecht zurückgegriffen werden.


Was ist da beim City-Ticket anders?

Rein rechtlich kann man beim City-Ticket sicher ähnlich argumentieren und, insbesondere wenn die betroffene Verbindung sogar bei der Buchung angegeben und am Ticket abgedruckt war, zu einem anderen Ergebnis als die DB kommen, welche sich stets darauf beruft, es sei eine getrennt zu betrachtende, zusätzliche Leistungen bzw. Vertrag.

Bei Fahrkarten zu Bustarifpunkten (oder mit durchtarifiertem Schiffs-, Seilbahn, Tram, U-Bahn-Anteil) sagt aber selbst die DB nicht, dass es sich um getrennte Verträge handelt. Und im stets als einzig relevant bezeichneten Abschnitt "Fahrkarte" steht im Gegensatz zur City-Ticket-Variante das tatsächliche Ziel. Insofern sollte es hier wesentlich eindeutiger sein.

Es gab auch einen Beitrag in der damaligen DB Community, wo nach Rücksprache mit dem Fachbereich der Anspruch auf Aufhebung der Zugbindung in solchen Fällen bestätigt wurde. Insofern sehe ich da keinen Kulanzfall.

In der täglichen Praxis kann das aber sicher zu Problemen führen, denn das Personal wird ganz überwiegend den Unterschied nicht kennen, und ich weiß nicht, ob man irgendwo in Deutschland im Bus eine Verspätungsbescheinigung erhalten kann, fürchte aber nein (in der Schweiz gibt es sowas).


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