?Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt (Allgemeines Forum)

tose25, Freitag, 24.05.2024, 16:56 (vor 897 Tagen) @ Swikel161
bearbeitet von tose25, Freitag, 24.05.2024, 16:59

Anstatt die FGR nach EU-Verordnung in Anspruch nehmen kannst du in so einem Fall auch gemäß Vertragsrecht (BGB) vom Beförderungsvertrag zurücktreten. Hierzu schreibst du einfach dem Kundendialog eine Mail. Falls aber bei regulärer Abfahrt die Verspätung mehr als 60 min betragen würde, empfehle ich eher den Weg über Servicecenter FGR


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum