?Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt (Allgemeines Forum)

VT642, Freitag, 24.05.2024, 11:10 (vor 897 Tagen) @ Alexander_AC
bearbeitet von VT642, Freitag, 24.05.2024, 11:10

So einfach ist es nicht. Angenommen, bereits 5min nach dem ausgefallenen bzw. verfrüht abgefahrenen Zug gibt es eine andere Reisemöglichkeit, die unter Umständen sogar früher am Ziel ist (bestes Beispiel Ausfall Rheintal-ICE, stattdessen Fahrt über die KRM), so ist über FGR m.E. keine Erstattung möglich.


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