?Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Freitag, 24.05.2024, 13:42 (vor 897 Tagen) @ musicus

Sollte die Ankunftsverpätung bei Reiseantritt gemäß der ursprünglichen Verbindung >59 min. sein, besteht Anspruch auf Erstattung.

Nein, sollte die Ankunftsverpätung bei Reiseantritt gemäß der ursprünglichen Verbindung >=60 min. sein, besteht Anspruch auf Erstattung.


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