?Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt (Allgemeines Forum)
Sollte die Ankunftsverpätung bei Reiseantritt gemäß der ursprünglichen Verbindung >59 min. sein, besteht Anspruch auf Erstattung.
Nein, sollte die Ankunftsverpätung bei Reiseantritt gemäß der ursprünglichen Verbindung >=60 min. sein, besteht Anspruch auf Erstattung.
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- ?Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt -
Swikel161,
23.05.2024, 17:09
- !Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt - JanZ, 23.05.2024, 17:19
- ?Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt -
musicus,
23.05.2024, 17:42
- ?Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt - Barzahlung, 24.05.2024, 13:42
- ?Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt -
Alexander_AC,
24.05.2024, 06:37
- ?Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt -
VT642,
24.05.2024, 11:10
- +1
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musicus,
24.05.2024, 12:46
- +1
- ?Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt -
VT642,
24.05.2024, 11:10
- ?Fahrgastrechte bei früherer Abfahrt -
tose25,
24.05.2024, 16:56
- Rücktritt-Thema - Barzahlung, 24.05.2024, 20:02