Wäre es juristisch haltbar, den Gutschein zu "kassieren"? (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Freitag, 03.05.2024, 09:12 (vor 15 Tagen) @ FrankS

Überhaupt frage ich mich nach wie vor, wie die DB es rechtfertigt, dass Entschädigungsgutscheine nur ein Jahr gültig sind.

Mit den BB, s. "E.1 Bedingungen für Gutscheine und Aktionsangebote" Punkt 1.2.4.
Abgesehen davon, ist dem Fahrgast der Anspruch auf Auszahlung eines Geldbetrages in selber Höhe ja unbenommen.

In der Rechtsprechung gibt es einige Beispiele, die ein Jahr in jedem Fall für zu kurz halten, auch wenn es vorher dazu gesagt wird.

Vielleicht hat im Hinblick auf Fahrgastrechtsfallgutscheingültigkeitsdauern bei der DB einfach noch niemand geklagt.


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