Wäre es juristisch haltbar, den Gutschein zu "kassieren"? (Fahrkarten und Angebote)

FrankS, Donnerstag, 02.05.2024, 16:35 (vor 16 Tagen) @ Tobs
bearbeitet von FrankS, Donnerstag, 02.05.2024, 16:39

Genau, die rechtliche Seite kam mir auch schon in den Sinn.

Aber ich würde auch vermuten, dass es schwierig möglich wäre, bei einem für einen Flexpreis verwendeten Geldwertgutschein einfach zu sagen: "Er ist mittlerweile abgelaufen, es gibt keine Rückzahlung." Das dürfte dann wirklich ungerechtfertigte Bereicherung sein.

Überhaupt frage ich mich nach wie vor, wie die DB es rechtfertigt, dass Entschädigungsgutscheine nur ein Jahr gültig sind. In der Rechtsprechung gibt es einige Beispiele, die ein Jahr in jedem Fall für zu kurz halten, auch wenn es vorher dazu gesagt wird. Meine Vermutung war bisher, dass sie es vielleicht irgendwie mit den freiwillig zusätzlich gewährten 20 % rechtfertigen, aber die gibt/gab es ja sowieso immer nur im RZ.


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