Eben doch anders, vermuten ist nicht wissen (Fahrkarten und Angebote)

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 14.04.2024, 19:14 (vor 608 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von EK-Wagendienst, Sonntag, 14.04.2024, 19:17

Guten Morgen,

Eine Fahrt mit dem Schwerbehindertenausweis ist auch ein eigener Beförderungsvertrag. Wenn du also diesen für den NV-Anteil nutzt und dann den FV und diesen verpasst hast du Pech gehabt. Genauso wie mit D-Ticket.
Zugbindung aufgehoben wird nur, wenn es EINE durchgehende Fahrkarte ist mit NV und FV.

Es ist doch anders, und nicht mit dem Deutschlandticket vergleichbar.
Nicht nur bei der Zugbindung, sondern auch das man einen ICE im Verspätungsfall nutzen kann, und die gekaufte Fahrkarte dann erstattet bekommt.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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