Zugbindung aufgehoben mit Schwerbehindertenausweis ? (Fahrkarten und Angebote)

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 14.04.2024, 08:54 (vor 609 Tagen) @ 611 040

Guten Morgen,

Eine Fahrt mit dem Schwerbehindertenausweis ist auch ein eigener Beförderungsvertrag. Wenn du also diesen für den NV-Anteil nutzt und dann den FV und diesen verpasst hast du Pech gehabt. Genauso wie mit D-Ticket.
Zugbindung aufgehoben wird nur, wenn es EINE durchgehende Fahrkarte ist mit NV und FV.

Das würde ich so neben nicht behaupten, als Schwerbehinderter kann man ja auch im Zug noch eine Fahrkarte kaufen, ohne Aufschlag. Die Reservierung bekommt man am Schalter auch zu 0,00€
Da kann es schon unterschiede geben, und darum geht es den Fragenden eben.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum