FGR gelten nach Verkehrsträger getrennt (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Montag, 18.03.2024, 11:33 (vor 908 Tagen) @ Rook

Wenn man aufgrund eines Ausfalls anstelle um 23.50 Uhr erst um 0.05 Uhr ankäme oder anstelle um 0.20 Uhr erst um 1.20 Uhr, dann ist man doch nicht gestrandet.


Man muss einen Schritt weiter denken:
Wenn dann der letzte Nachtbus weg oder der Abholer zwischenzeitlich eingeschlafen ist, schon.

Nur gibt es i.d.R. keine Fahrgastrechte zum Anschluss vom Zug auf den Bus oder andere Verkehrsmittel.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum