Wettbewerbsrecht (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Sonntag, 25.02.2024, 07:40 (vor 773 Tagen) @ sflori

Danke für den Link. Dass man ausgewählte Zahlungsarten mit einem Aufschlag belegt, kann ich nachvollziehen. Aber ALLE Fahrkarten-Buchungen über eine Webseite!? Das halte ich nicht für rechtens. Dann verkaufe ich hier auch Tickets für 10,- € (zzgl. 5 € Buchungsgebühr, 5 € Energiezuschlag, 5 € Pflichtreservierung). ;)

Also ich will darauf hinaus, dass man Endpreise angeben muss nach meinem Rechtsempfinden.

Auf flixtrain.de steht fett: "Schnelle Zugreisen ab 4,99 €". Das stimmt ja schonmal nicht, da ich mind. 5,99 € zahlen muss.

Nichts vermischen:
Zivilrechtlich, also im Verhältnis Beförderer - Fahrgast, dürfte das zulässig sein, Wettbewerbsrecht ist ein anderes Thema, da könnte aber nur ein anderer Beförderer (beispielsweise die DB) abmahnen und die Unterlassung einfordern.


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