Wettbewerbsrecht (Allgemeines Forum)

sflori, Samstag, 24.02.2024, 18:26 (vor 774 Tagen) @ Hustensaft
bearbeitet von sflori, Samstag, 24.02.2024, 18:29

Wenn man sich die Rechtsprechung des BGH zum Thema anschaut ( https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021067.html ), dann darf davon ausgegangen werden, dass die Buchungsgebühr wohl rechtens sein dürfte,

Danke für den Link. Dass man ausgewählte Zahlungsarten mit einem Aufschlag belegt, kann ich nachvollziehen. Aber ALLE Fahrkarten-Buchungen über eine Webseite!? Das halte ich nicht für rechtens. Dann verkaufe ich hier auch Tickets für 10,- € (zzgl. 5 € Buchungsgebühr, 5 € Energiezuschlag, 5 € Pflichtreservierung). ;)

Also ich will darauf hinaus, dass man Endpreise angeben muss nach meinem Rechtsempfinden.

Auf flixtrain.de steht fett: "Schnelle Zugreisen ab 4,99 €". Das stimmt ja schonmal nicht, da ich mind. 5,99 € zahlen muss.


Bye. Flo.


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