Fahrt am 5. 3.24 (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 15.02.2024, 16:39 (vor 940 Tagen) @ JanZ

Strafzahlungen wegen verletzter Pünktlichkeitsfristen hat natürlich auch InfroGo zu tragen.


Falls du Pönalen wegen verspäteter/ausgefallener Züge meinst, die gehen in solchen Fällen selbstverständlich nicht zu Lasten der EVU.

Doch sicher. Oder auch: kommt natürlich auf den Verkehrsvertrag an.

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Weg mit dem 4744!


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