Fahrt am 5. 3.24 (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Donnerstag, 15.02.2024, 16:26 (vor 940 Tagen) @ gnampf

Strafzahlungen wegen verletzter Pünktlichkeitsfristen hat natürlich auch InfroGo zu tragen.

Falls du Pönalen wegen verspäteter/ausgefallener Züge meinst, die gehen in solchen Fällen selbstverständlich nicht zu Lasten der EVU. Ebenso gibt es meines Wissens durchaus eine Kostenübernahme seitens InfraGO, wenn Maßnahmen länger als geplant dauern.


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