ich sehe das Problem nicht ! (Allgemeines Forum)

gnampf, Mittwoch, 14.02.2024, 08:47 (vor 220 Tagen) @ HolyPetrus

och, wieso, er kann sich auch einfach 'nen 60er abholen, wenn er das lieber moechte. Was der Busfahrer zum Ticket sagt ist im Zweifel eh irrelevant, denn letztendlich wird der Pruefdienst die Entscheidung treffen. Der Aufdruck "Deutschlandticket" sagt ja auch wenig ueber die Gueltigkeitsdauer des Tickets aus. Gibt genug Chipkarten mit dem Aufdruck, wo womoeglich aber gar kein gueltiges Deutschlandticket drauf geladen wurde.
Die DB stellt auch weiterhin das Deutschlandticket zur BC100 zur Verfuegung. In welcher Form dieses zur Verfuegung gestellt wird war nicht Vertragsbestandteil. Gegen die Notwendigkeit einer Email-Adresse koennte man ggf. noch versuchen anzugehen, Wenn einem die 60 Euro aber weh tun und man sie sich nicht leisten kann, wie hier ja schon bei 7 Euro bekundet wurde, dann sollte man es da wohl lieber nicht drauf ankommen lassen. Denn die Anwaltskosten dazu tun dann noch weit mehr weh, und ob die Prozesskostenbeihilfe bereit ist einzuspringen... fraglich.


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