DB verneint Möglichkeit des Rücktritts (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 13.02.2024, 14:16 (vor 943 Tagen) @ VT642

Zur Erstattungsfrage: Aufgrund der Fahrplanänderung - sofern sie sich denn wirklich betrifft - steht dir ein Rücktritt vom Beförderungsvertrag zu, den du jetzt bereits schriftlich an fahrkartenservice@bahn.de übermitteln solltest.

Link zum Vollzitat aus der längst verblichenen Bahn-Community.

https://www.ice-treff.de/index.php?id=638674

Die Fahrgastrechte können erst nach der Fahrt geltend gemacht werden und das auch nur, wenn tatsächlich eine Verspätung von mind. 60min bei der Ankunft entstanden wäre.

Das Papierformular kann er auch vorher einsenden. Selber schon praktiziert.


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