DSGVO gilt nur für gespeicherte Daten nicht für gemerkte. (Allgemeines Forum)

ICETreffErfurt, Eisenach, Mittwoch, 24.01.2024, 15:01 (vor 963 Tagen) @ gnampf

Eben, ob ist falsch - und unabhängig davon gibt es die Speichermedien, die sich jeglicher DSGVO und Co. entziehen, nennt man Gehirne; glaubst Du denn, die Dienstplanmacher erinnern sich nicht ...


Ja, und wenn heraus kommt das sich die Entscheider auf ihr gesammeltes Wissen über ihre Mitarbeiter beziehen, das sie sich nicht hätten merken und für diese Entscheidung verwenden dürfen, dann sind sie dran, egal ob da was schriftlich festgehalten wurde. Ist ohne schriftliche Unterlagen ggf. etwas schwerer nachzuweisen, aber nicht unmöglich. Wenn z.B. die bekannten GDL-Mitglieder gar nicht erst eingeteilt werden an Streiktagen, sondern nur bekannte EVGler und Beamte.

Die DSGVO gilt nur für physische und digitale Speichermedien, nicht für "gesammeltes Wissen". Das wird ohne physischen Beweis vor keinem Arbeitsgericht irgendwelche negativen Konsequenzen haben.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum