? Fahrgastrechte bei pünktlicher Abfahrt und Ankunft (Allgemeines Forum)

frank_le, Samstag, 20.01.2024, 09:17 (vor 967 Tagen) @ arno50

Dass ein Zug eher als die "voraussichtliche" Verspätung eintrifft und abfährt kommt sicher nicht selten vor und ich habe auch mal so einen Zug verpasst, weil ich noch schnell einen Kaffee holte.
Auf die Idee, das dem System anzulasten; wäre ich nie gekommen.
Möglicherweise ist das anders, wenn eine Verspätung von 1 Stunde angekündigt wird, weil dann die "voraussichtliche Ankunft" wohl auch als 1 Stunde Verspätung anzunehmen ist und dann die Fahrgastrechte explizit greifen.

Wenn du lieber bei Frost und Schneetreiben auf dem Bahnsteig wartest anstatt in der 30 Sekunden entfernten Bahnhofshalle dann mach das.

Mittlerweile habe ich bei der DB Info nachgefragt- ich soll normal über das SC FGR gehen und dann bei der Ablehnung in Einspruch gehen. Bei der Sperrung sind wohl die Fahrzeitpuffer falsch verteilt worden und es gibt jeden Tag Dutzende solcher Beschwerden. Wenn der Fernverkehr die Prognosen mit so einer großen Abweichung berechnet greifen die normalen Fahrgastrechte. Es gibt wohl auch schon einen Vermerk im System da man ohne den Schaffner abgefahren ist (der auch wegen der falschen Prognose zu spät kam).


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