Verjährung Ansprüche Beförderungsvertrag - bedingt richtig (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Sonntag, 17.12.2023, 20:16 (vor 1001 Tagen) @ JanZ

Und was ist eigentlich in diesem Fall die Verjährungsfrist?

Das ist einfacher zu beantworten:
Die Einrede der Verjährung kann mit Ablauf des dritten auf die Entstehung der Leistungspflicht folgenden Kalenderjahres wirksam erhoben werden, für Vorfälle aus dem Jahr 2023 also mit Ablauf des 31.12.2026.

Wann muss derjenige (in dem Fall die DB bzw. ihr Personal) das denn tun? Bei der Kontrolle im Zug oder muss das vorher passieren?

Eine äußerst interessante Frage! Üblicherweise muss die Einrede der Verjährung erhoben werden, wenn die Leistung eingefordert wird, bei Gutscheinen also beim Versuch der Einlösung. Hier hat die Leistung im Regelfall aber bereits begonnen, mithin käme also allenfalls eine Verweigerung ab dem nächsten Halt in Betracht, sofern die Gerichte nicht sogar zu der Erkenntnis kommen, dass online gebuchte Ticktes - da hat sich die DB womöglich selbst ein Bein gestellt - nachvollziehbar (nicht) genutzt wurden und die DB die Kunden vorher informieren könnte und müsste; aber dazu gibt es bisher keine belastbare Rechtsprechung, das kann auch anders ausgelegt werden.


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