Verjährung Ansprüche Beförderungsvertrag - bedingt richtig (Allgemeines Forum)
Vielleicht mal ganz grundlegende Klarstellungen:
Im Zivilrecht - und der Beförderungsvertrag der Bahn zählt dazu - gibt es keine automatische Verjährung, d.h. Ansprüche bestehend grundsätzlich unbefristet. Allerdings kann der, der zur Leistung verpflichtet ist, nach Ablauf der Verjährungsfrist die "Einrede der Verjährung" erheben und somit leistungsfrei werden, das muss jedoch aktiv geschehen und passiert eben nicht automatisch.
gesamter Thread:
- DB Schnee Chaos Kulanzregelung -
BahnCard100First,
15.12.2023, 16:52
- Theoretisch bis in alle Ewigkeit -
Der Blaschke,
15.12.2023, 17:05
- Bei der ÖBB gibt es da schon was, wann kommt die DB? - EK-Wagendienst, 15.12.2023, 17:09
- Nein, nur bis zur Verjährung Ansprüche Beförderungsvertrag
-
tbsn,
15.12.2023, 17:13
- Verjährung Ansprüche Beförderungsvertrag - bedingt richtig -
Hustensaft,
17.12.2023, 13:43
- Verjährung Ansprüche Beförderungsvertrag - bedingt richtig -
JanZ,
17.12.2023, 13:46
- Verjährung Ansprüche Beförderungsvertrag - bedingt richtig - Hustensaft, 17.12.2023, 20:16
- Fahrgastrechteverordnung - tbsn, 17.12.2023, 22:00
- Verjährung Ansprüche Beförderungsvertrag - bedingt richtig -
JanZ,
17.12.2023, 13:46
- Verjährung Ansprüche Beförderungsvertrag - bedingt richtig -
Hustensaft,
17.12.2023, 13:43
- Theoretisch bis in alle Ewigkeit -
Der Blaschke,
15.12.2023, 17:05