Verjährung Ansprüche Beförderungsvertrag - bedingt richtig (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Sonntag, 17.12.2023, 13:43 (vor 1057 Tagen) @ tbsn

Vielleicht mal ganz grundlegende Klarstellungen:
Im Zivilrecht - und der Beförderungsvertrag der Bahn zählt dazu - gibt es keine automatische Verjährung, d.h. Ansprüche bestehend grundsätzlich unbefristet. Allerdings kann der, der zur Leistung verpflichtet ist, nach Ablauf der Verjährungsfrist die "Einrede der Verjährung" erheben und somit leistungsfrei werden, das muss jedoch aktiv geschehen und passiert eben nicht automatisch.


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