Das Thema nochmal neu aufgerollt (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 13.12.2023, 15:28 (vor 1061 Tagen) @ EDO

Und damit die Frage: Mit wieviel Tagen Vorlauf muss eine Streckensperrung in den Fahrplanmedien eingepflegt und damit nach außen ersichtlich sein, bis der "neue Fahrplan" gilt, nicht der alte.

Da gibt es keine Frist, die so was vor schreibt.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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