Reale Frage zu Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)

EDO, Freitag, 08.12.2023, 21:54 (vor 1010 Tagen)

Die Baumaßnahme auf der Schnellfahrstrecke Köln-Rhein-Main in der vergangenen Woche wurde erst sehr spät in die Auskunftsmedien eingepflegt. Wer nicht zufällig hier davon gelesen hatte, durfte sogar noch bis wenige Tage vor der einwöchigen Sperrung davon ausgehen, dass zumindest in Süd-Nord-Richtung die Linien 42 und 43 auf dem Regelweg über die SFS verkehren würden.

Tatsächlich aber fielen die meisten Züge aus, real hatten alle Verbindungen 60 Minuten „Verspätung“ gegenüber den planmäßigen Zeiten. Besteht Anspruch auf Fahrgastrechte oder gilt der am Tag der Reise veröffentlichte Fahrplan?

Oder andersherum gefragt und argumentiert. Die (Teil-)Sperrungen auf den Schnellfahrstrecken Hannover-Würzburg und Mannheim-Frankfurt waren nicht nur sehr frühzeitig kommuniziert, es gab meines Wissens auch nie die Möglichkeit, 90 Tage vor Fahrtantritt noch eine Fahrt zu den „eigentlichen Fahrzeiten“ zu buchen. Das war bei der KRM-Sperre anders.

Bin gespannt auf Eure Meinungen.


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