Höhere Gewalt ? (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Montag, 04.12.2023, 18:04 (vor 751 Tagen) @ Nordy
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 04.12.2023, 18:07

Es hat sich im Sommer was bei den Fahrgastrechten geändert, vielleicht hofft die Deutsche Bahn, das Winterwetter als Unwetter und damit als Höhere Gewalt zu erklären.

Siehe hier : https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/bahnreisen/fahrgastrechte-bahn.html

Auszug daraus:

Seit dem 7. Juni 2023 muss das Eisenbahnunternehmen keine Entschädigung zahlen (...)

Da steht doch alles. Fahrpreisentschädigungen nach Art. 19 VO (EG) 2021/782 muss es bei höherer Gewalt keine mehr zahlen.
Zur Organisation eines alternativen Vekehrsdienstes bzw. einer Hotelübernachtung sind sie weiterhin verpflichtet oder eben zur Erstattung der Ausgaben, wenn der Beförderer seiner Verpflichtung nicht nachkam.


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