Fahrgastrechte bei Downgrade von 1. in 2. Klasse - keine FGR (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 16.11.2023, 10:03 (vor 394 Tagen) @ Speedy

Da würde mich mal die Begründung (des Mahnbescheides) interessieren. Die AGB sprechen nur von fehlender 1. Klasse - wenn du einen Stehplatz in der 1. Klasse einnehmen kannst, hast du ja einen Platz in der 1. Klasse gehabt. Wenn du aus freien Stücken in der 2. Klasse fährst, ist das aus meiner Sicht erstmal kein Problem des Beförderers.

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Weg mit dem 4744!


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