Anspruch auf Rückzahlung des Reservierungsentgeltes (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Sonntag, 15.10.2023, 22:58 (vor 876 Tagen) @ Bahngenießer

besteht Anspruch auf die Erstattung einer Sitzplatzreservierung wenn diese nicht durchgehend nutzbar ist?

Ja, ein Anspruch besteht auf Grundlage der Beförderungsbedingungen.
Über SC FGR kann der Antrag gestellt werden.

[...]

Streiten könnte man sich aber doch vielleicht, wenn der Fahrgast wegen Fehlens des reservierten Platzes auf einem anderen Platz gesessen hat?

Es wird den Kunden ermöglicht einen bestimmten Sitzplatz zu reservieren bzw. Merkmale für einen zu reservierenden Sitzplatz anzugeben (Gang, Fenster, mit Tisch; Abteil; Großraum).
Wenn nun diese Merkmale während der Reise nicht gegeben sind, hätte der Kunde wohlmöglich auf die Reservierung verzichtet. Sie hat also nicht lediglich den Sinn, auf irgendeinem Sitzplatz im Zug sitzen zu dürfen.

In Nummer 5.4 BB Personenverkehr steht:

Konnten reservierte Sitzplätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Sitzplätze nicht bereitgehalten oder wegen Verspätung eines Zuges nicht eingenommen werden, hat der Reisende Anspruch auf Rückzahlung des dafür gezahlten Reservierungsentgelts.

Dazu folgende Beispiele, über die gern diskutiert werden kann:


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