Aber Frage hierzu (Fahrkarten und Angebote)
Generell kann man wohl darüber streiten, was die Dienstleistung "Sitzplatzreservierung" beinhalten muss: Einen beliebigen Sitzplatz oder genau den, den ich haben wollte? ;-)
Jein.
Die Dienstleistung beinhaltet einen reservierten Sitzplatz. Ob das jetzt genau der ursprünglich gebuchte (und ggf. selbst ausgewählte) Sitzplatz ist oder ein anderer ist für die Dienstleistung egal.
Keine Dienstleistung ist es, wenn ich mir den Sitzplatz selbst suchen muss. Dabei ist es für mich in dieser Hinsicht unerheblich, ob der Zug voll oder leer ist.
gesamter Thread:
- ? Erstattung Sitzplätze wenn nicht durchgehend nutzbar -
Keyboy,
14.10.2023, 12:04
- Rückzahlungsanspruch Reservierungsentgelt -
michael_seelze,
14.10.2023, 14:18
- Aber Frage hierzu -
Bahngenießer,
15.10.2023, 16:28
- Aber Frage hierzu -
bahnfahrerofr.,
15.10.2023, 16:31
- Aber Frage hierzu -
hardy,
15.10.2023, 22:09
- Aber Frage hierzu -
bahnfahrerofr.,
15.10.2023, 22:52
- Zustimmung
-
hardy,
16.10.2023, 21:20
- Zustimmung
- Aber Frage hierzu -
bahnfahrerofr.,
15.10.2023, 22:52
- Aber Frage hierzu -
hardy,
15.10.2023, 22:09
- Anspruch auf Rückzahlung des Reservierungsentgeltes - michael_seelze, 15.10.2023, 22:58
- Aber Frage hierzu -
bahnfahrerofr.,
15.10.2023, 16:31
- Aber Frage hierzu -
Bahngenießer,
15.10.2023, 16:28
- Rückzahlungsanspruch Reservierungsentgelt -
michael_seelze,
14.10.2023, 14:18