Aber Frage hierzu (Fahrkarten und Angebote)
Moin,
besteht Anspruch auf die Erstattung einer Sitzplatzreservierung wenn diese nicht durchgehend nutzbar ist
Ja, ein Anspruch besteht auf Grundlage der Beförderungsbedingungen.
Über SC FGR kann der Antrag gestellt werden.
Wenn man einen Platz reserviert und (zumindest auf einer Teilstrecke) stehen muss, kann ich das zu 100% nachvollziehen.
Streiten könnte man sich aber doch vielleicht, wenn der Fahrgast wegen Fehlens des reservierten Platzes auf einem anderen Platz gesessen hat?
gesamter Thread:
- ? Erstattung Sitzplätze wenn nicht durchgehend nutzbar -
Keyboy,
14.10.2023, 12:04
- Rückzahlungsanspruch Reservierungsentgelt -
michael_seelze,
14.10.2023, 14:18
- Aber Frage hierzu -
Bahngenießer,
15.10.2023, 16:28
- Aber Frage hierzu -
bahnfahrerofr.,
15.10.2023, 16:31
- Aber Frage hierzu -
hardy,
15.10.2023, 22:09
- Aber Frage hierzu -
bahnfahrerofr.,
15.10.2023, 22:52
- Zustimmung
-
hardy,
16.10.2023, 21:20
- Zustimmung
- Aber Frage hierzu -
bahnfahrerofr.,
15.10.2023, 22:52
- Aber Frage hierzu -
hardy,
15.10.2023, 22:09
- Anspruch auf Rückzahlung des Reservierungsentgeltes - michael_seelze, 15.10.2023, 22:58
- Aber Frage hierzu -
bahnfahrerofr.,
15.10.2023, 16:31
- Aber Frage hierzu -
Bahngenießer,
15.10.2023, 16:28
- Rückzahlungsanspruch Reservierungsentgelt -
michael_seelze,
14.10.2023, 14:18