Einige Fragen zu FGR (Allgemeines Forum)

Knochendochen, Mittwoch, 11.10.2023, 21:47 (vor 1069 Tagen) @ Ludo

2. Der ICE 1605 hat nun 57 Minuten Verspätung. Meine individuelle Verspätung ist aber bereits deutlich darüber. Laut Servicepoint in Leipzig und dem Personal im ICE 1605, gibt es Freigetränke nur, wenn ein einzelner Zug mehr als 60 Minuten Verspätung aufgebaut hat. Der vorliegende Fall, sei Pech. Ist das so korrekt?


Das ist korrekt. Sonst gäbe es ja permanent Freigetränke, wenn ein 5-Minuten-Anschluss mal nicht geklappt hat und man infolgedessen eine persönliche Verspätung von >+60 hat. Einen generellen Anspruch darauf kann man meines Wissens ohnehin nicht ableiten.

Gruß, Ludo

Meines Wissens ist das nicht korrekt. Ein Anspruch auf Verpflegung besteht laut FGR-VO ab 60 Minuten Verspätung. Die Regelung ist dort nicht weiter eingeschränkt. Allerdings gilt die Regelung nicht für Regionalzüge. Das ist aber eine Einschränkung, die aus der EVO stammt.

Dass sich DB Fernverkehr in den wenigsten Fällen an diese Vorschrift hält, ist eine andere Sache.


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