Hilfe bei Tarif Europa-Spezial, BB, Zugbindung Ausland nötig (Allgemeines Forum)

Tommyboy, OWL, Freitag, 18.06.2010, 00:05 (vor 5871 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von Tommyboy, Freitag, 18.06.2010, 00:07

Welche Informationen werden denn wissentlich unterdrückt? Alle relevanten Daten wurden angegeben, Gültigkeit, Laufweg, Erstbenutzung. Was fehlt?

Die Tickets sind nach Fahrtantritt nicht mehr übertragbar. Das sollte bekannt sein. Der Schaden entsteht dem Beförderungsunternehmen, weil es hier zwei statt einer Fahrkarte verkauft hätte. Schlußendlich zahlen alle Fahrgäste drauf, weil solche Einnahmeausfälle auch durch die Preiskalkulation abgedeckt werden.
Bevor hier wieder jemand aufschreit von wegen böse Bahn: das ist Usus im Handel und in der Gastronomie. Überall wird ein Teil der Einnahmeausfälle durch die Einnahmen kompensiert.

Mh, das ist also der Punkt der Aufruhr? Die DB hat also ein wirtschaftliches Interesse daran, Fahrkarten zu verkaufen, auch wenn die damit mögliche Dienstleistung dann nicht mehr in Anspruch genommen wird?
Ich halte das mehr für Marktwirtschaft, in dem Sinne, dass ich mit meinem Eigentum (der FK) machen kann, was ich will und sie demnach verkaufen kann, an wen ich will und zu welchem Preis auch immer.

Geht man her und wendet Dinge an wie:

1) gezielte Überbuchung des Ticket mit knappem Anschluss, um ggf. eine Erstattung herbeizuführen
2) Gratisreservierungen mit dem B-Ausweis mit Erstattungswunsch bei Zug-/Wagenausfall
3) Weiterverkauf von teilbenutzten Fahrscheinen
4) Gratis-"Erwerb" der Fan BC mit anschließender Erstattung des zugehörigen Tickets (bei der Aktion im März)
5)....

wird man als Betrüger dargestellt. Bei genauerer Prüfung stellt sich doch heraus, dass das alles im Rahmen des Legalen, zumindest praktisch nicht überprüfbar, ist, gleichwohl es sicherlich in den Augen einiger ein missbräuchliches Element beinhalten mag. Hätte die DB ein wirkliches Interesse daran, das abzustellen, könnte sie es sicherlich.

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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