Das 59 Minuten Phänomen (Allgemeines Forum)

bigbug21, Donnerstag, 17.06.2010, 18:06 (vor 5871 Tagen) @ JanKrohn

Hallo Jan,
Hallo in die Runde,

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,701095,00.html

Ich kann den Eindruck der "Zeit" im Großen und Ganzen nicht unterschreiben. Beim Großteil der rund zwei dutzend Fahrgastrechte-Fälle, die ich bislang hatte, stimmte die genommene Zeit der Bahn mit der meiner Uhr überein.

Eher würde ich vermuten, dass viele Fahrgäste nicht im Stande waren, die Zeit ordentlich zu nehmen (welche Uhr von Otto Normalverbraucher geht schon sekundengenau) oder bewusst es darauf ankommen ließen, die ein oder andere fehlende Minute draufzulegen.

Während ich dies also nicht so ganz nachvollziehen kann...

Bin mal gespannt, wie bei mir die 20 Anträge ausgehen, die ich gesammelt eingereicht habe.

(Sofern sie denn endlich mal bearbeitet werden... Die Reaktion bisher waren 20 einzelne Briefe, für meine Fahrkarte noch einen Zahlungsnachweis einzureichen, und nachdem ich eine Rechnungskopie geschickt habe, 20 weitere einzelne Briefe, als Zahlungsnachweis eine Bescheinigung des Abo-Centers einzureichen... Mal abwarten, wie lange letzteres sich noch Zeit nimmt, mir die Bescheinigung zukommen zu lassen...)

... wäre für mich dies eher ein Kritikpunkt. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es dem Kunden innerhalb der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen so schwer wie möglich gemacht werden soll, seine Rechte in Anspruch zu nehmen. So verlangt das "Servicecenter" Fahrgastrechte auch bei Stammkunden und bei Zeitkarteninhabern bei jedem neuen Fall eine neue Kopie der Fahrkarte. Gleichzeitig fehlt eine Möglichkeit zur vernünftigen Kommunikation. Im 21. Jahrhundert sollte auch von reinen Handynutzern zu vertretbaren Preisen anrufbare Nummer ebenso zum Guten Ton gehören wie eine Möglichkeit zu elektronischen Kommunikation.

Auch die Formbriefe des "Service"-Centers sind in vielerlei Hinsicht verbesserungsbedürftig. Wie du schon schriebst werden auch bei gesammelter Einreichung mehrerer Fälle für jeden Fall ein eigener -- mit Ausnahme der Vorgangsnummer und der Verspätung in der Regel inhaltgleicher -- Formbrief erstellt. Ablehnungen werden nur mit einem Code versehen, der auf der Rückseite des Schreibens in rund einem Satz erklärt wird. Konkrete An- bzw. Rückfragen blieben zumindest in den von mir vorgebrachten Fällen stets unbeantwortet.

Inzwischen habe ich einen Fall vor der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Verkehr. Als ich Mitte März von Stuttgart nach Homburg (Saar) Hbf gefahren bin, war abends ein Zug ausgefallen, weshalb ich mein Ziel mit ICE und Umstieg in Mannheim fahrplanmäßig mit 59 Minuten erreicht hätte. Aufgrund von Gleiswechsel und Bauarbeiten vor Homburg erreichten wir ebenden Bahnhof mit einer Verspätung von 3 Minuten, unter dem Strich also 62 Minuten. DB Bahn hat sich zweifach geweigert, diesen Antrag anzuerkennen. Zum einen sei die Verspätung bei nur 59 Minuten gelegen, zum anderen sei der Ausfall unabwendbar gewesen. Während die Verspätung nach zwei sekundengenau gehenden, kalibrierten Uhren feststand und die Ursache der Verzögerungen mit plausibel erscheinen, ist es selbstverständlich nicht unzumutbar, an einem Großknoten wie Stuttgart einen Ersatzzug zu stellen.

Mal sehen, wie die Sache ausgeht. Nachdem ich den Fall Ende April bei der SÖP vorgebracht hatte, erhielt ich letzte Woche eine Eingangsbestätigung mit Bitte um weitere Information per E-Mail. Nun liegt der Schlichtungsvorschlag bei der DB.

Ich kann jedem Antragsteller nur raten, derartige Fälle durchzufechten, soweit sie sachlich begründet sind. Dass die 60-cm-Formulare indes nicht ausgefüllt werden müssen, sondern ein kurzes formloses Schreiben mit den wesentlichsten Informationen langt, hatte ich ja schon geschrieben.

Viele Grüße aus dem sonnigen Dresden
Peter

--
unterwegs für freie Eisenbahn-Geodaten


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