? zu FGR bei Fahrkarten mit Straßenbahn Siegburg-Bonn (Fahrkarten und Angebote)

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 15.07.2023, 13:44 (vor 305 Tagen) @ Barzahlung

Interessanter wäre doch ob die FGR auch gelten, wenn man AB Bonn bucht und die STR66 dann Verspätung hat und man den ICE in Siegburg/Bonn verpasst.


Das kommt eben auf deine Fahrkarte an, wenn du eine Wechselverkehrsfahrkarte hast dann schon.


Auch mit Fahrkarten des DB/DT-Anstoßtarifs gelten die Fahrgastrechte erstmal nur für den Bereich der Eisenbahnbeförderung.
Auf der TBNE-Website gab es mal für die NE- und NV-Blätter eine Auflistung, welche Strecken(-abschnitte) im Anwendungsbereich der Eisenbereich-Fahrgastrechte liegen. Da standen oft Dinge drin, die zugunsten des Fahrgast waren (z.B. wenn abschnittsweise mal nach BOStrab und mal nach EBO verkehrt wird, dass dann trotzdem die Fahrgastrechte für die Gesamtstrecke angewendet werden), aber eine Selbstverständlichkeit ist das nicht.
Bei der Bonn-Siegburger Bahn, die ja eine reine Straßenbahn ist (?), gab oder gibt es sowas meines Wissens nicht und dann haftet die Straßenbahn Bonn auch nicht für Verspätungen, Fahrtabbrüche, Übernachtungen oder Ersatzbeförderungen.

Seit der Umstellung der Websites finde ich die Dokumente auch nicht mehr.

Wenn die Strecke nach EBSO betreiben wird sowieso, denn dann ist es eine Eisenbahn.


EBSO?

ESBO, Schreibfehler:

https://de.wikipedia.org/wiki/Eisenbahn-Bau-_und_Betriebsordnung_für_Schmalspurbahnen#:...

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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