Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

tbsn, Würzburg, Freitag, 19.05.2023, 19:05 (vor 12 Tagen) @ Tim Nabel

Bei Streik kann man, sofern man am gleichen Tag nicht mehr ans Ziel kommt und keine alternative Beförderung oder eine Übernachtung vom EVU angeboten wird, ein alternatives Verkehrsmittel nutzen und einreichen. Fährt man mit einem Auto oder lässt sich privat fahren, kann man bis zu 30 Cent pro Kilometer für die direkte Strecke auf einem Eigenbeleg angeben. Die Obergrenze für die Erstattung liegt bei 80 Euro pro Person.


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